5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen

Prozessschritt 55.1. Betreuung und Beratung

Um die Arbeit qualitativ hochwertig, sicher und gesund zu gestalten, haben Sie sowie Ihre Führungskräfte und Beschäftigten Aufgaben und auch gesetzliche Pflichten, die Sie nicht alle allein bewältigen können. Dafür benötigen Sie Unterstützung. Diese Unterstützung erhalten Sie durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und durch sonstige Beauftragte im Arbeitsschutz.

Basisschritte
  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen.
  • Die notwendigen speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen
    • zum Beispiel bei Bildschirmarbeit, Arbeiten in Lärmbereichen oder Fahr- und Steuertätigkeiten.
  • Nachweis und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
  • Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten:
    • Sicherheitsbeauftragte bestellen und schriftlich beauftragen
    • Arbeitsschutzausschuss einrichten

5.2. Erste Hilfe und Notfälle

Um die Auswirkungen von Notfällen für die Beschäftigten und die Arbeitsabläufe kalkulierbar zu halten, müssen Sie in Ihrem Unternehmen die Erste Hilfe und den Brandschutz organisieren. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, damit Sie und der versicherte Beschäftigte möglichst schnell Hilfe in Anspruch nehmen können.

Basisschritte
  • Maßnahmen zur Ersten Hilfe organisieren.
  • Maßnahmen zum Brandschutz organisieren.
  • Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten organisieren.
Transparenter Arbeitsschutz

Wolfgang von Sigriz
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Sicherheitsingenieur und
Fachkraft für Arbeitssicherheit