3. Planen und beschaffen

Prozessschritt 33.1. Planung der Arbeitsgestaltung

Um die Arbeitsabläufe präventiv gestalten zu können, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen erforderlich. So sollten Sie beispielsweise die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Software oder die Flächennutzung sorgfältig planen. Damit nutzen Sie Ihre Zeitressourcen

und motivieren Ihre Beschäftigten, weil sie Fehler und Störungen vermeiden. Auch das Arbeiten in fremden Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens – zum Beispiel zu Hause, im Fahrzeug oder Zug, im Hotel – oder das gemeinsame Arbeiten mehrerer Firmen an einer Aufgabe erfordern spezielle Planung, Vorbereitung und Koordination.

Basisschritte
  • Neue, aber auch vorhandene Arbeitsräume nach einem Konzept planen und gestalten, das die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben und die Leistungsfähigkeit der Menschen fördert. Die Raumplanung umfasst die Raumabmessungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung, die Verkehrswege, das Raumklima, die Beleuchtung und die Lärmeinwirkungen.
  • Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sorgfältig planen und Verantwortlichkeiten genau festlegen.
  • Wenn sich eigene oder fremde Beschäftigte gegenseitig gefährden könnten, vertraglich eine Person (Koordinator) festlegen. Der Koordinator stimmt die Arbeiten aufeinander ab und hat Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Die Beschäftigten über den Koordinator und seine Weisungsbefugnisse informieren.
  • Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und eventuelle Schutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen.

3.2. Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

Achten Sie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, -stoffen und -materialien auf Qualität, Produktsicherheit und Wirtschaftlichkeit. Nur geeignete Arbeitsmittel und -materialien erlauben ein sicheres und störungsfreies und damit auch wirtschaftliches Arbeiten. Auch die eingekauften Dienstleistungen müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten fördern. Qualität von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt somit auch immer die Aspekte des Arbeitsschutzes.

Basisschritte
  • Den Einkäufern beziehungsweise den Verantwortlichen für die Bestellung und Beschaffung von Gütern deutlich machen, dass nur sicherheitstechnisch einwandfreie und gekennzeichnete – zum Beispiel GS, BG-PRÜFZERT, RAL, EG-Baumusterprüfung – Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden.
  • Bei Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können.
  • Bei der Beschaffung von Gefahrstoffen Schutzstufen mit den entsprechenden Maßnahmen festlegen (Schutzstufenkonzept nach Gefahrstoffverordnung). Den Aufwand für die Maßnahmen bei der Auswahl der Stoffe mitberücksichtigen.
  • Sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe vorliegen.
  • Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung auswählen.
  • Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen.
Transparenter Arbeitsschutz

Wolfgang von Sigriz
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Sicherheitsingenieur und
Fachkraft für Arbeitssicherheit